Der Artikel im Amtsblatt hat gestern sogar uns verwirrt und ist ziemlich clever geschrieben. Liest man ihn, kann man sich freuen, der Akademiepark bzw. Teile davon werden nicht umgewidmet und verkauft. WOW – da haben wir etwas erreicht könnten wir uns denken! Doch leider sind die Absichten der Stadt nur so gut verpackt, dass der Leser es nicht sofort versteht.

Hier wird geschrieben es wird nur der ehemalige Fohlenhof (4,5 ha – 45000m²) umgewidmet – von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland. Das ist genau die in unserem Bild eingezeichnete Fläche – historischer Fohlenhof – Wiesen – Altbaumbestand – Natur im Garten Gemeinschaftsgarten Kultur.GUT.natur – Obstgarten der Obststadt. Hier hat sich nichts geändert an den Ansinnen der Stadt. Nur wird uns erzählt das Fohlenhofareal gehört nicht zum Akademiepark bzw. macht nur 2,43% dessen Fläche aus. Naja, der Park wird durch die Zeiselmauer umgebeben, und das betroffene Areal liegt vollkommen innerhalb der Mauer – sprich ist also Park. Naja sind eh nur 2% vom Park, aber wenn man ständig 2% wegnimmt ist der Park auch bald für die Öffentlichkeit tabu. Im Jahr 2005 waren es 8,3% die verkauft wurden. Wir sagen – das muss ein Ende haben, und zwar vor dem Ausverkauf des Fohlenhofareals!

Und dann steht in diesem Artikel, dass das Fohlenhofareal in den STEP 2030 integriert wird! Aber was hier nicht steht – als Bauland, da es dann schon umgewidmet ist – und nicht mehr als Grünland! Und genau das wollen wir verhindern! KEINE UMWIDMUNG VON GRÜNLAND IN BAULAND VOR DEM ENDE DES STEP 2030! Denn sind die 45000m² erst mal Bauland bleibt das sicher nicht unangetastet! (siehe Bild aus dem Erläuterungsbericht des ersten Umwidmungsversuches. Hier sieht man gut, was sich die Stadt zumindest im Herbst 2016 für das Areal vorgestellt hat).

Bitte schaut Euch das Luftbild an und macht Euch selbst ein Bild vom sogenannten „Fohlenhofareal“. Hier geht es um weit mehr als die Gebäude des Fohlenhofs. Und übrigens Hr. Bürgermeister: die bestehenden 11 Wohneinheiten (ca.- 4000 – 5000m²) können auch mit Feststellungsbescheid umgewidmet werden, hier braucht es keine Widmungsänderung für das zehnfache der Fläche (45000m²).

Der Akademiepark hat eine klare Grenze, und diese sollte gewahrt werden! Die Zeiselmauer umgibt bzw. umrandet den Akademiepark schon seit Jahrhunderten. Alles was innerhalb der Zeiselmauer liegt (siehe Luftbild – auch das Fohlenhofareal) ist Teil des Akademieparks und das ist schon seit dem 15. Jhdt. so! Unser aller Park innerhalb der Parkmauer ist Naherholungsgebiet, die Grüne Lunge von Wr. Neustadt, und sollte ein für alle mal vor weiterer Verbauung geschützt werden. Was schon geschehen ist (Verkauf im Jahr 2005 von 155.000m² Parkfläche an die S-Real, Errichtung von Offiziershäusern in den Kriegsjahren bis 1939, Bau von Wohnhäusern für die landwirtschaftlichen Arbeiter des Fohlenhofes wahrscheinlich in den 60-ern,. kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, doch nun ist es Zeit STOPP zu sagen. Wenn stätig einige Prozent des Parks verbaut werden, bleibt am Ende nichts mehr über!

 

Stellungnahme zum Artikel im Amtsblatt

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